- FFP2-Masken oder Mundschutz (inkl. genug Ersatz) einpacken
- Selbsttests und Desinfektionsmittel mitnehmen (100ml Grenze bei Flugreisen beachten)
- Am Abreisetag nochmals das Gurgelangebot in Anspruch nehmen
- Reiseapotheke einpacken und vor der Abreise das Haltbarkeitsdatum der Medikamente überprüfen, Fieberthermometer nicht vergessen
- Apartment statt großem Hotel buchen, um Menschenaufläufe bzw. Indoor-Menschenmengen zu vermeiden
- Vor Ort einen Radverleih statt gefüllten Bussen oder Taxis nutzen
- Grüner Pass aktivieren, Impfpass mitnehmen und digitale Kopien (von allen wichtigen Ausweisen) bereit halten
- Reise-Wörterbuch: eine App nutzen, online abspeichern oder die wichtigsten Begriffe raussuchen - besonders für medizinisches Vokabular
- Vorab über Corona-Regeln in der Urlaubsdestination informieren z.B. beim Reisebüro oder in der gebuchten Unterkunft nachfragen und Regierungs-Website sowie die Website des österreichischen Außeministeriums checken
- Nicht vergessen: falls notwendig vor der Rückreise nach Österreich das Pre-Travel-Clearance Formular ausfüllen
Reisen in Zeiten der Corona-Pandemie - geht das?
Eine gute Reiseversicherung gehört nach wie vor – oder besser: mehr denn je – mit ins Gepäck! Wir haben unsere speziellen Angebote, wichtige Hinweise, Tipps und Tricks für eine sichere Reisen zusammengefasst.
Die COVID-19-Pandemie hat die Art und Weise, wie wir in einer Welt mit dem Corona Virus reisen, nachhaltig verändert. Besondere Zeiten erfordern einen besonderen Versicherungsschutz: Wir haben unsere Versicherungsleistungen in Zusammenhang mit COVID-19 Erkrankungen erweitert, damit Sie auch in Zeiten der Corona-Pandemie ohne Sorgen Ihre Reise buchen und im Ernstfall stornieren können und Ihre Gesundheit, Ihr Wohlbefinden und Ihre Sicherheit gewährleistet werden kann.
Wir passen laufend unser Angebot an Ihre Bedürfnisse an. Daher haben wir unser gesamtes Angebot runderneuert. So heben wir den Reiseschutz auf die nächste Stufe und versichern Reisenden auch in unsicheren Pandemie-Zeiten.
Reisen und Corona
Unsere Tipps für eine sichere Reise trotz Corona
Ihr zusätzlicher COVID-19 Schutz - Was wird gedeckt:
Um Sie bei Ihrer Reiseplanung bestmöglich unterstützen zu können, haben wir den COVID-19 Schutz für Storno und medizinische Leistungen rechtlich in unseren Versicherungsbedingungen für unsere Standard-Reiseversicherungen verankert. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.
COVID-19 Schutz vor der Reise: Zusätzliche Stornodeckung
Wer selbst an COVID-19 (Corona-Virus) erkrankt oder wegen Krankheitsverdacht unter Quarantäne gestellt wird und deshalb eine geplante Reise stornieren muss, bekommt die Kosten von der Versicherung genauso erstattet wie bei einem Reiserücktritt aufgrund jedes anderen schweren Krankheitsfalls.
Ebenso gilt die Erkrankung eine:r nicht mitreisenden Ehepartner:in / Verwandten als Stornogrund, wenn die Person lebensbedrohlich an COVID-19 erkrankt und intensivmedizinisch im Krankenhaus betreut werden muss.
COVID-19 Schutz während der Reise: Zusätzliche medizinische Deckung inklusive Reiseabbruch und Extrarückreise
Wer auf Reisen an COVID-19 (Corona-Virus) erkrankt, erhält vollen medizinischen Schutz im Rahmen der im Paket enthaltenen Auslandskrankenversicherung. Diese umfasst eine Notfallhilfe rund um die Uhr sowie die Kostenabdeckung medizinischer Leistungen.
Der Reiseabbruch, eine mögliche Extrarückreise sowie eine notwendige Quarantäne sind bei Erkrankung an COVID-19 ebenso gedeckt. Dies gilt gleichermaßen für den Verdachtsfall auf eine Corona-Virusinfektion. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Einhaltung aller behördlich verordneten Maßnahmen.
Auch im Fall, dass Ehepartner:in oder nahen Verwandte zuhause lebensbedrohlich an COVID-19 erkranken, helfen wir bei Rückreise und erstatten die Kosten für den Reiseabbruch. Dazu zählen Umbuchungsgebühren und nicht genutzte Reiseleistungen.
Die Versicherung springt auch ein und übernimmt die Kosten einer verspäteten Anreise, wenn der reisenden Person aufgrund eines COVID-19 Verdachts die Beförderung verweigert wird.
Weiterhin bleiben in unseren Standard-Reiseversicherungen Pandemie und Epidemie als Ausschlussgrund in den Versicherungsbedingungen aufgeführt. Sagt ein:e Reiseveranstalter:in beispielsweise eine Reise aufgrund von COVID-19 ab, so bleibt dieses Ereignis vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Nicht versichert bleiben:
- Reiseangst
- die Verweigerung oder Nichteinhaltung von Regeln und Anforderungen am Reiseziel
- grobe Fahrlässigkeit und vorsätzlich herbeigeführte COVID-19 Ansteckung
- Reisen in Länder/ Gebiete, für die eine aufrechte Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5 oder 6) besteht.
* Ausgenommen davon sind Gebiete bzw. Ländern, für die ausschließlich aufgrund der COVID-19-Pandemie Reisewarnstufe 5 oder 6 gilt. In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz für alle Ereignisse, die nicht in Zusammenhang mit COVID-19 stehen.
FAQs
Häufig gestellte Fragen zur Abdeckung von Pandemie und Epidemie
Ja, ab 1.7.2020 werden COVID-19 und von der WHO als Epidemie/Pandemie eingestufte Krankheiten im Rahmen der in den Bereichen Stornoschutz, Reiseabbruch, Auslandskranken- und Unfallversicherung und Verspätungsschutz genannten Bestimmungen in die AVBs von Allianz Travel aufgenommen.
Eine ansteckende Krankheit, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder einer Behörde in Österreich oder im Land des Reiseziels als Epidemie anerkannt ist.
Eine ansteckende Krankheit, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder einer Behörde in Österreich oder im Land des Reiseziels als Pandemie anerkannt ist.
Eine Ausgangssperre, die auf Anordnung einer Regierung oder Behörde über die versicherte Person verhängt wird, weil diese an einer ansteckenden Krankheit (einschließlich einer Epidemie oder einer pandemischen Krankheit wie COVID-19) leidet, oder weil der Verdacht besteht, dass die versicherte Person mit einer solchen Krankheit in Berührung gekommen ist. Dies schließt keine Quarantäne ein, die allgemein oder für einen Teil oder die Gesamtheit der Bevölkerung, eines Schiffes oder eines geografischen Gebiets gilt oder die auf der Grundlage des Ortes gilt, an den die Person reist, von dem aus sie reist oder durch den sie reist.
Diese Regelung ist für alle Produkte aus dem Portfolio von Allianz Travel gültig.
Fragen im Zusammenhang mit dem Stornoschutz Ihrer Reiseversicherung
Ja, wenn Sie ein Paket mit Stornoversicherung abgeschlossen haben, sind Sie im Fall einer Pandemie- bzw. Epidemie-Erkrankung versichert. Die Deckung besteht ausschließlich im Rahmen der in den Bereichen Stornoschutz, Reiseabbruch, Auslandskrankenversicherung, Unfallversicherung und Verspätungsschutz genannten Bestimmungen.
Ja. Bis zu 7 Personen auf einer Polizze sind untereinander versichert.
Ja, wenn die Person lebensbedrohlich an COVID-19 erkrankt und intensivmedizinisch im Krankenhaus betreut werden muss, besteht Versicherungsschutz. (Angehörige ersten Grades gem. Definition lt. AVBs: Eltern (Stief-,Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Schwager oder Schwägerin. Lebensgefährt:innen werden wie Ehepartner:innen behandelt.
Ja, jedoch nur mit behördlichem Absonderungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft / des Magistrats. Der Verdacht alleine, ohne Bescheid, ist kein Stornogrund.
Nein, Kosten für obligatorisch oder vorsorglich durchgeführte Gesundheitstests, die für den Reiseantritt bzw. die Weiterreise oder die Rückreise notwendig sind, werden nicht ersetzt.
Ersetzt werden die Kosten für die verspätete direkte Anreise zum Urlaubsort bzw. direkte Heimreise nach Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise, äußerstenfalls die fiktiven Flugkosten in der Touristen-Klasse für die direkte Anreise zum Urlaubsort bzw. Heimreise.
Nein, Stornokosten als Folge von Epidemien und Pandemien sind weiterhin nicht versichert.
Nein, das ist nicht versichert! Wenden Sie sich direkt an den Leistungsträger (Reisebüro / Veranstalter / Fluglinie).
Nein, das ist nicht notwendig, da die Änderungen in den AVBs ab sofort für alle Polizzen gültig sind.
a) Soll ich mit der Stornierung abwarten, da es ja sein könnte, dass die Reise vom Veranstalter noch abgesagt wird?
Es gelten nach wie vor die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Versichert sind die Stornokosten zum Zeitpunkt des Beginns des Eintritts des versicherten Ereignisses. Mehrkosten einer späteren Stornierung werden nicht ersetzt. Betreffend einer möglichen Besserung Ihres Gesundheitszustands bis zum geplanten Reiseantritt empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit unserer telefonischen Stornoberatung Genesungscheck.
b) Im Falle einer Stornierung zum jetzigen Zeitpunkt: Übernimmt Allianz Travel die Stornokosten auch, wenn die Reise zu einem späteren Zeitpunkt seitens des Veranstalters abgesagt wird?
Wenn die Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses storniert wird und in weiterer Folge die Versicherungsleistung dem Versicherten gegenüber erbracht wird, ist eine spätere Absage seitens des Veranstalters für diesen Versicherten nicht mehr relevant.
Sollte kein versicherter Stornogrund vorliegen und die Reise vom Veranstalter abgesagt werden, dann sollten Sie sich als Kunde an den Reiseveranstalter wenden.
Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass wir den Reisenden (= versicherungsnehmende Person) versichern, nicht den Veranstalter. Wenn die Reise aufgrund der jetzigen Situation nicht stattfinden kann, tritt kein versicherter Stornofall ein. Wir bitten auch um Kenntnisnahme, dass eingereichte Stornofälle genau geprüft werden.
Ja, wenn es sich um ein versichertes Ereignis laut unseren Versicherungsbedingungen handelt, das in keinem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie steht, werden die Stornokosten ersetzt. Die Prüfung des Schadenfalls obliegt unserer Leistungsabteilung. Bitte beachten Sie die Meldefrist sowie die sonstigen Hinweise zum Verhalten im Schadenfall in unseren AVBs.
Achtung: Falls Ihre Reise jedoch aufgrund der Reisebeschränkungen in der aktuellen Situation nicht stattfinden kann, dann existiert de facto keine Reise mehr, die vom Kunden storniert werden kann. Es wird hier jeder Einzelfall gesondert geprüft.
Pandemien und Epidemien sind in allen Sparten ausgenommen – auch beim erweiterten Stornoschutz von MyTravel Storno Safe und MyTravel Complete Safe. Da Sie aufgrund der Pandemie in Kurzarbeit geschickt wurde, sind die Stornokosten nicht gedeckt.
Die Streichung des Urlaubs steht in Kausalität mit der derzeitigen Pandemie und ihren Folgen. Der gestrichene Urlaub ist somit auch mit dem erweiterten Stornoschutz von MyTravel Storno Safe und MyTravel Complete Safe nicht gedeckt.
Wenden Sie sich bitte direkt an die Fluglinie oder den Reiseveranstalter.
Ist diese Veranstaltung Teil der gebuchten Pauschalreise, dann wenden Sie sich bitte an den Reiseveranstalter. Sollten die Veranstaltungstickets unabhängig von der Reise gekauft worden sein, dann wenden Sie sich direkt an den Event-Organisator.
Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Reiseversicherung mit Reiseabbruchversicherung
Ja, in diesem Fall ist der COVID-19-Test Teil der Heilkosten. Diese werden rückerstattet.
Die Heimreise ist unverzüglich anzutreten (d.h. so schnell wie möglich). Eventuelle zusätzliche Rückreisekosten werden nicht erstattet. Wenn die Reisewarnung ausschließlich aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgesprochen wurde, besteht in diesen Fällen Versicherungsschutz für alle Ereignisse, die nicht in Zusammenhang mit COVID-19 stehen.
Nein.
Die Kosten für medizinische Leistungen werden von der Auslandskrankenversicherung übernommen, wenn nachweislich Bemühungen für die schnelle Rückreise stattfanden.
Ja, für zusätzliche Aufenthaltskosten (im Fall einer persönlichen Quarantäne) werden bis max. € 1.000 pro Versichertem übernommen.
Nein, Kosten für obligatorisch oder vorsorglich durchgeführte Gesundheitstests, die für den Reiseantritt, die Weiterreise oder die Rückreise notwendig sind, werden nicht ersetzt.
Dieser Fall ist durch die Reiseabbruchversicherung gedeckt.
Nein, da dieser Umstand unter behördliche Verfügung fällt.
Eine Reisewarnung ist eine behördliche Verfügung. Schäden aufgrund von behördlichen Verfügungen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen (lt. Allgemeine Versicherungsbedingungen für alle Sparten, Pkt. 6.1.6.).
Fragen in Zusammenhang mit der Versicherungspolizze
Ja, sofern in dem betroffenen Land keine Reisewarnung besteht und solange noch kein Schadenfall eingetreten ist, kann der Reiseschutz verlängert werden.
In erster Linie sollten Sie versuchen, die Reise auf einen späteren Zeitpunkt umzubuchen. Auch die für die jeweilige Reise abgeschlossene Reiseversicherung kann in diesem Fall umgebucht werden. Kontaktieren Sie dazu unser Service Center unter service.at@allianz.com. Wichtig ist, dass es bereits einen neuen Reisetermin gibt!
Sollte Ihre Reiseversicherung trotzdem stornieren müssen, erhalten Sie die Prämie für den Versicherungsanteil, dessen Deckung ab Reiseantritt besteht (zB Auslandskrankenversicherung) rückerstattet. Die Prämie für den Stornoanteil (bzw. falls Sie einen reinen Stornoschutz abgeschlossen haben entspricht das der gesamten Prämie) wird nicht refundiert, da für diesen Teil bereits ab Versicherungsabschluss Deckung bestand.
Haben Sie eine Reiseversicherung ohne Stornoschutz (wie zB Reiseschutz Classic, Reiseschutz All Risk Med, Russland-Paket, Visitor Insurance) abgeschlossen erhalten Sie 100 % der Prämie erstattet.
Sollte Ihre Reiseversicherung trotzdem stornieren müssen, erhalten Sie die Prämie für den Versicherungsanteil, dessen Deckung ab Reiseantritt besteht (zB Auslandskrankenversicherung) rückerstattet. Die Prämie für den Stornoanteil (bzw. falls Sie einen reinen Stornoschutz abgeschlossen haben entspricht das der gesamten Prämie) wird nicht refundiert, da für diesen Teil bereits ab Versicherungsabschluss Deckung bestand.
Haben Sie eine Reiseversicherung ohne Stornoschutz (wie zB Reiseschutz Classic, Reiseschutz All Risk Med, Russland-Paket, Visitor Insurance) abgeschlossen erhalten Sie 100 % der Prämie erstattet.
Nein, das ist leider nicht möglich. Für eine Änderung / Umbuchung der Versicherungspolizze muss der neue Reisetermin bereits feststehen.
Die Versicherungspolizze sollte – sofern Sie eine Umbuchung wünschen – bis spätestens zum ursprünglichen Abreisetag umgebucht werden.
Für die Jahresreiseversicherung ist keine Prämienerstattung vorgesehen, da dieser nicht nur für eine spezifische Reise, sondern für einen langfristigen Zeitraum gilt und somit über diesen längeren Zeitraum hinweg Leistungen in Anspruch genommen werden können. Weiter beinhaltet die Jahresreiseversicherung einen Mobilitätsschutz, der auch während der aktuellen Situation aufrecht ist.
Nein. Das ist leider nicht möglich.
Nein, es gibt keine Rückabwicklung.
Für die Schadenbearbeitung benötigen wir detaillierte ärztliche Unterlagen inkl. medizinischer Vorgeschichte zum Krankheitsfall (z.B. Patient:innenkartei, Behandlungsunterlagen, Befunde, Polizeibericht, Behördliche Verordnung).
Die Leistungsabteilung ist erreichbar unter: claims.at@allianz.com