Mundschutz

Reiseversicherungen und COVID-19 (Corona-Virus)

Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit COVID-19 (Corona-Virus)
COVID-19 Hinweis für Reisen und Corona

Eine gute Reiseversicherung gehört nach wie vor – oder besser: mehr denn je – mit ins Gepäck! Wir haben unsere speziellen Angebote, wichtige Hinweise, Tipps und Tricks für eine sichere Reisen zusammengefasst.

Die COVID-19-Pandemie hat die Art und Weise, wie wir in einer Welt mit dem Corona Virus reisen, nachhaltig verändert. Besondere Zeiten erfordern einen besonderen Versicherungsschutz: Wir haben unsere Versicherungsleistungen in Zusammenhang mit COVID-19 Erkrankungen erweitert, damit Sie auch in Zeiten der Corona-Pandemie ohne Sorgen Ihre Reise buchen und im Ernstfall stornieren können und Ihre Gesundheit, Ihr Wohlbefinden und Ihre Sicherheit gewährleistet werden kann.

Wir passen laufend unser Angebot an Ihre Bedürfnisse an. Daher haben wir unser gesamtes Angebot runderneuert. So heben wir den Reiseschutz auf die nächste Stufe und versichern Reisenden auch in unsicheren Pandemie-Zeiten.

MEHR ERFAHREN

Reisen und Corona

  • FFP2-Masken oder Mundschutz (inkl. genug Ersatz) einpacken
  • Selbsttests und Desinfektionsmittel mitnehmen (100ml Grenze bei Flugreisen beachten)
  • Am Abreisetag nochmals das Gurgelangebot in Anspruch nehmen
  • Reiseapotheke einpacken und vor der Abreise das Haltbarkeitsdatum der Medikamente überprüfen, Fieberthermometer nicht vergessen
  • Apartment statt großem Hotel buchen, um Menschenaufläufe bzw. Indoor-Menschenmengen zu vermeiden
  • Vor Ort einen Radverleih statt gefüllten Bussen oder Taxis nutzen
  • Grüner Pass aktivieren, Impfpass mitnehmen und digitale Kopien (von allen wichtigen Ausweisen) bereit halten
  • Reise-Wörterbuch: eine App nutzen, online abspeichern oder die wichtigsten Begriffe raussuchen - besonders für medizinisches Vokabular
  • Vorab über Corona-Regeln in der Urlaubsdestination informieren z.B. beim Reisebüro oder in der gebuchten Unterkunft nachfragen und Regierungs-Website sowie die Website des österreichischen Außeministeriums checken
  • Nicht vergessen: falls notwendig vor der Rückreise nach Österreich das Pre-Travel-Clearance Formular ausfüllen

Um Sie bei Ihrer Reiseplanung bestmöglich unterstützen zu können, haben wir den COVID-19 Schutz für Storno und medizinische Leistungen rechtlich in unseren Versicherungsbedingungen für unsere Standard-Reiseversicherungen verankert. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.

COVID-19 Schutz vor der Reise: Zusätzliche Stornodeckung

Wer selbst an COVID-19 (Corona-Virus) erkrankt oder wegen Krankheitsverdacht unter Quarantäne gestellt wird und deshalb eine geplante Reise stornieren muss, bekommt die Kosten von der Versicherung genauso erstattet wie bei einem Reiserücktritt aufgrund jedes anderen schweren Krankheitsfalls.

Ebenso gilt die Erkrankung eine:r nicht mitreisenden Ehepartner:in / Verwandten als Stornogrund, wenn die Person lebensbedrohlich an COVID-19 erkrankt und intensivmedizinisch im Krankenhaus betreut werden muss.

COVID-19 Schutz während der Reise: Zusätzliche medizinische Deckung inklusive Reiseabbruch und Extrarückreise

Wer auf Reisen an COVID-19 (Corona-Virus) erkrankt, erhält vollen medizinischen Schutz im Rahmen der im Paket enthaltenen Auslandskrankenversicherung. Diese umfasst eine Notfallhilfe rund um die Uhr sowie die Kostenabdeckung medizinischer Leistungen.  

Der Reiseabbruch, eine mögliche Extrarückreise sowie eine notwendige Quarantäne sind bei Erkrankung an COVID-19 ebenso gedeckt. Dies gilt gleichermaßen für den Verdachtsfall auf eine Corona-Virusinfektion. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Einhaltung aller behördlich verordneten Maßnahmen.

Auch im Fall, dass Ehepartner:in oder nahen Verwandte zuhause lebensbedrohlich an COVID-19 erkranken, helfen wir bei Rückreise und erstatten die Kosten für den Reiseabbruch. Dazu zählen Umbuchungsgebühren und nicht genutzte Reiseleistungen.

Die Versicherung springt auch ein und übernimmt die Kosten einer verspäteten Anreise, wenn der reisenden Person aufgrund eines COVID-19 Verdachts die Beförderung verweigert wird.

Weiterhin bleiben in unseren Standard-Reiseversicherungen Pandemie und Epidemie als Ausschlussgrund in den Versicherungsbedingungen aufgeführt. Sagt ein:e Reiseveranstalter:in beispielsweise eine Reise aufgrund von COVID-19 ab, so bleibt dieses Ereignis vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

  • Wichtiger Hinweis: Reisewarnung*, Reiseangst und grobe Fahrlässigkeit weiterhin nicht versichert

Nicht versichert bleiben:

  • Reiseangst
  • die Verweigerung oder Nichteinhaltung von Regeln und Anforderungen am Reiseziel
  • grobe Fahrlässigkeit und vorsätzlich herbeigeführte COVID-19 Ansteckung
  • Reisen in Länder/ Gebiete, für die eine aufrechte Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5 oder 6) besteht. 
    * Ausgenommen davon sind Gebiete bzw. Ländern, für die ausschließlich aufgrund der COVID-19-Pandemie Reisewarnstufe 5 oder 6 gilt. In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz für alle Ereignisse, die nicht in Zusammenhang mit COVID-19 stehen. 

FAQs

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