Fragen in Zusammenhang mit der Versicherungspolizze
Sollten Sie Ihre Reiseversicherung trotzdem stornieren müssen, erhalten Sie die Prämie für den Versicherungsanteil, dessen Deckung ab Reiseantritt besteht (zB Auslandskrankenversicherung) rückerstattet. Die Prämie für den Stornoanteil (bzw. falls Sie einen reinen Stornoschutz abgeschlossen haben entspricht das der gesamten Prämie) wird nicht refundiert, da für diesen Teil bereits ab Versicherungsabschluss Deckung bestand.
Haben Sie eine Reiseversicherung ohne Stornoschutz (wie zB Reiseschutz Classic, Reiseschutz All Risk Med, Russland-Paket, Visitor Insurance) abgeschlossen erhalten Sie 100 % der Prämie erstattet.
Für die Schadenbearbeitung benötigen wir detaillierte ärztliche Unterlagen inkl. medizinischer Vorgeschichte zum Krankheitsfall (z.B. Patient:innenkartei, Behandlungsunterlagen, Befunde, Polizeibericht, Behördliche Verordnung).
Die Leistungsabteilung ist erreichbar unter: claims.at@allianz.com
Kauf einer Reiseversicherung
Allianz Travel bietet sowohl für Einzelreisende wie auch für Familien Reiseversicherungen und Lösungen im Bereich Assistance an. Die Prämie errechnet sich je nach Art der Versicherung nach
• dem exakten Reisepreis – auf den Euro genau
• der Reisedauer – auf den Tag genau
• dem Alter (< 20 Jahre | 21–30 | 31–50 | 51–65 | 66–80 | > 81)
• dem Reiseziel: Europa im geografischen Sinn inkl. Mittelmeerrandstaaten, weltweit exkl. USA&Kanada, weltweit inkl. USA&Kanada
Leistungen
Grundsätzlich kann jede Person eine Allianz Travel Reiseversicherung abschließen und in Anspruch nehmen, die seit mindestens sechs Monaten ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich begründet hat.
Die Ausnahme sind Versicherungen für einen Schengenaufenthalt ausländischer Gäste bis maximal vier Monate, diese können auch von Reisenden ohne Wohnsitz in Österreich abgeschlossen werden.
Der Reiseschutz (ohne Stornoschutz) richtet sich nach dem ausgewählten Reisedatum, beginnt mit der ersten gebuchten Leistung und endet mit Ablauf der letzten gebuchten Leistung. Der Reiseschutz ohne Stornoschutz muss bis spätestens einen Tag vor Abreise abgeschlossen werden bzw. tritt am Folgetag des Abschlusses um 0:00 Uhr in Kraft.
Bietet Ihr Versicherungspaket auch Stornoschutz, so gelten für diesen gesonderte Bedingungen: Voller Versicherungsschutz besteht, wenn die Versicherung gleichzeitig mit der Reisebuchung bzw. spätestens 3 Werktage nach Reisebuchung abgeschlossen wurde.
Die meisten Einzelprodukte können bis zu 365 Tagen abgeschlossen werden. Ausnahmen gibt es für die maximale Reisedauer folgender Produkte:
- Go! Active Produkte bis zu 31 Tagen
- Incoming-Reiseversicherung für Schengen-Einreisen bis zu 120 Tagen
- Mietwagen-Selbstbehalt-Ausschluss bis zu 45 Tagen
Unsere Jahresversicherung schützt Sie während der folgenden 12 Monate, allerdings beträgt die maximale Reisedauer pro Reise 62 Tage.
Polizze
Im Schadenfall
Sollte während Ihrer Reise ein Schadenfall eintreten, der keinen Notfall darstellt, so gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Beachten Sie die Versicherungsbedingungen hinsichtlich Ihrer Vorgehensweise.
- Melden Sie den Schaden schnellstmöglich nach Ihrer Reise schriftlich (vorzugsweise per Email: claims.at@allianz.com) an Allianz Travel
- Eine Auflistung der benötigten Unterlagen finden Sie im Service-Bereich Schadensmeldung.
Reisestornoversicherung
Schließen Sie eine Versicherung mit Stornoschutz am besten am selben Tag der Reisebuchung ab, denn für Reisestornoversicherungen gelten besondere Abschlussfristen:
In vielen Kreditkarten ist eine Reisestornoversicherung enthalten. Um zu prüfen, ob der Versicherungsschutz über Ihre Kreditkarte ausreichend ist, sollten Sie die Bedingungen genau lesen. Fast immer gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde.
Außerdem kommt es oft vor, dass die Versicherung nur für die jeweiligen Karteninhaber:innen gilt und nicht für Mitreisende oder Angehörige wie Ehepartner:in oder Kinder. Die Versicherungsedingungen können sich je nach Kartenart und Kreditinstitut stark unterscheiden.
Von einer unerwarteten schweren Erkrankung spricht man, wenn
- der Antritt der Reise aufgrund der Krankheit objektiv nicht zumutbar ist.
- die Erkrankung nach Abschluss der Versicherung eingetreten ist.
- der Antritt der Reise aufgrund der Krankheit objektiv nicht zumutbar ist und vor Abschluss ein stabiler Gesundheitszustand bestand.