Urlaub im Ausland kann leider auch nicht so schöne Erlebnisse mit sich bringen: Lebensmittelvergiftung in Kroatien, Mopedunfall in Griechenland, Sonnenstich in der Türkei. Viele verlassen sich dann auf die e-Card. Aber wo gilt diese? Die E-Card gilt nur bei Ärzten und in Krankenhäusern, die einen Kassenvertrag haben. Daher sollte man sich vor Reiseantritt Gedanken über die Krankenversicherung machen, und wie von der ÖGK empfohlen, eine Reiseversicherung abschließen.
Urlaub im Ausland: Wo gilt die e-Card und wo nicht?
Es werden keine Kosten von den österreichischen Sozialversicherungen übernommen, wenn Sie in einem Privatkrankenhaus behandelt werden müssen. Aber in vielen Urlaubsregionen sind ausschließlich private medizinische Einrichtungen verfügbar, die auch innerhalb von Europa die e-Card nicht akzeptieren. Auch Hotelärzte und auf Kreuzfahrtschiffen müssen Sie selbst bezahlen. Um diese medizinischen Kosten abzusichern, benötigen Sie eine Auslandskrankenversicherung.
Welche Leistungen sind in der e-Card nicht enthalten?
Je nach gewähltem Reiseversicherungsprodukt können die Leistungen unterschiedlich ausgeprägt sein. Bitte beachten Sie die entsprechenden Leistungsübersichten in den Versicherungsbedingungen und wählen Sie das Versicherungsprodukt, das am besten zu Ihnen und Ihrer Reise passt!