Als Abschlussfrist bezeichnet man den maximalen Zeitraum zwischen einer Reisebuchung und dem Abschluss der zugehörigen Versicherung sowie dem daraus resultierenden Beginn des Versicherungsschutzes sowie den maximalen Zeitraum zwischen Abschluss der Versicherung und Beginn der Reise.
Im Rahmen einer Stornoversicherung besteht voller Versicherungsschutz, wenn die Versicherung am Tag der Reisebuchung bzw. spätestens 3 Werktage nach Reisebuchung abgeschlossen wurde. Bei einem späteren Abschluss sind nur Ereignisse versichert, welche sich ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss ereignen (Ausnahmen: Unfall, Todesfall, Elementarereignis).
Eine Reiseversicherung ohne Stornoschutz kann bis 1 Tag vor Abreise abgeschlossen werden bzw. ist ab 0:00 am Folgetag gültig.
Die in der Polizze bezeichneten Personen, sofern sie zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses seit mindestens sechs Monaten ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich, der Schweiz, Liechtenstein oder der EU begründet haben (Ausnahme: Visitor Insurance - Reiseversicherung für Nicht-EU-Bürger:innen).
Bei Abschluss einer Versicherung mit einer Laufzeit von mehr als 120 Tagen ist ein Wohnsitz in Österreich Voraussetzung.