Familie auf dem Berg
Reisen im Krisengebiet

Information zu der Krise in der Ukraine

COVID-19 Hinweis für Reisen und Corona

Angesichts der Ereignisse, die sich derzeit in der Ukraine und den umliegenden Ländern abspielen, hoffen wir, dass Sie und Ihre Reisebegleitung in Sicherheit sind und von der beunruhigenden und instabilen Situation nicht betroffen sind.

Wir verstehen, dass Sie möglicherweise Fragen dazu haben, wie sich diese Ereignisse auf die von uns bereitgestellte Unterstützung und den Versicherungsschutz auswirken. Bitte prüfen Sie im ersten Schritt die Gültigkeit Ihrer Reiseversicherung für Ihr Reiseziel. Aktuelle Informationen und Reisehinweise für Ihr Reiseziel finden Sie auf der Website des 
österreichischen Außenministeriums (BMEIA).

Als zweiten Schritt überprüfen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen, die wichtige Informationen zu Ihrem Reiseschutz enthalten. Kontaktieren Sie außerdem auch Ihren Reiseanbieter (z. B. Fluggesellschaft, Reisebüro oder Reiseveranstalter:innen). Ihr Reiseanbieter kann Reiserouten je nach Situation, Zeitplan, Reiseziel usw. gegebenenfalls umplanen, ändern oder sich um die Rückerstattung kümmern.

Für den Fall, dass Ihr Reiseanbieter keine Lösungen anbieten kann, finden Sie hier einige allgemeine Hinweise in Bezug auf Ihre Reiseversicherungspolizze, besonders im Hinblick auf Situationen, in denen sich Reisende in oder um Europa gerade befinden können. Krankheiten, Verletzungen und unvorhergesehene Ereignisse, die nicht mit der Situation in der Ukraine zusammenhängen, sind im Allgemeinen durch eine Reiseversicherung abgedeckt.

MEHR ZU Reiswarnungen allgemein ERFAHREN
  • Aufgrund der aktuellen Lage und der auch die Banken betreffenden Sanktionen können wir derzeit unsere Versicherungsleistungen für Reisen in die Ukraine, Russische Föderation und Belarus nicht garantieren und raten von Reisen ab.

Weitere Einzelheiten finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen, aber im Allgemeinen sind die folgenden Bedingungen nicht durch die Reiseversicherung abgedeckt:

  • Flugangst oder Meinungsänderung 
    Beispielsweise wird die Stornierung einer Reise nach Frankreich aufgrund der Krise in der Ukraine nicht von der Reiseversicherung abgedeckt.
  • Ereignisse, die direkt oder indirekt durch den Krieg verursacht wurden
    Wie zum Beispiel Flugverbotszonen, die zur Annullierung von Flügen führen, diese werden nicht durch eine Reiseversicherung abgedeckt (können aber von Ihren Reiseanbieter:innen abgedeckt werden).
  • Wirtschaftssanktionen, die Ihre Reisepläne stören
    Wird zum Beispiel Ihre Kreditkarte aufgrund von Beschränkungen im Zahlungsverkehr gesperrt (z.B. SWIFT), so ist das nicht durch eine Reiseversicherung abgedeckt.
  • Annullierte Flüge
    Wenn Ihr Flug beispielsweise von Ihrem Reiseanbieter oder Reiseanbieterin storniert wird, sollte eine entsprechende Rückerstattung von der Fluggesellschaft, Reiseveranstalter:in oder dem Reiseanbieter:in erfolgen.
  • Reisewarnung
    Bei Reisewarnungen des österreichischen Außenministeriums besteht ab Sicherheitsstufe 5 gemäß unserer Versicherungsbedingungen kein Versicherungsschutz (bestimmte Ereignisse können aber von Ihren Reiseanbieter:innen abgedeckt werden).

 

MEHR zum allgemeinen Versicherungsschutz in den FAQs
Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz haben, können Sie unseren 24-Stunden-Notdienst kontaktieren.
T: +43 1 525 03 245
F: +43 1 525 03 888
M: assistance.at@allianz.com
Hier finden Sie eine Übersicht zu den am häufigsten gestellten Fragen und deren Antworten zu Reisen in die Ukraine. Erklärungen zu versicherungsspezifischen Fachausdrücken finden Sie im Stichwortverzeichnis.