Angesichts der Ereignisse, die sich derzeit in der Ukraine und den umliegenden Ländern abspielen, hoffen wir, dass Sie und Ihre Reisebegleitung in Sicherheit sind und von der beunruhigenden und instabilen Situation nicht betroffen sind.
Wir verstehen, dass Sie möglicherweise Fragen dazu haben, wie sich diese Ereignisse auf die von uns bereitgestellte Unterstützung und den Versicherungsschutz auswirken. Bitte prüfen Sie im ersten Schritt die Gültigkeit Ihrer Reiseversicherung für Ihr Reiseziel. Aktuelle Informationen und Reisehinweise für Ihr Reiseziel finden Sie auf der Website des
österreichischen Außenministeriums (BMEIA).
Als zweiten Schritt überprüfen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen, die wichtige Informationen zu Ihrem Reiseschutz enthalten. Kontaktieren Sie außerdem auch Ihren Reiseanbieter (z. B. Fluggesellschaft, Reisebüro oder Reiseveranstalter:innen). Ihr Reiseanbieter kann Reiserouten je nach Situation, Zeitplan, Reiseziel usw. gegebenenfalls umplanen, ändern oder sich um die Rückerstattung kümmern.
Für den Fall, dass Ihr Reiseanbieter keine Lösungen anbieten kann, finden Sie hier einige allgemeine Hinweise in Bezug auf Ihre Reiseversicherungspolizze, besonders im Hinblick auf Situationen, in denen sich Reisende in oder um Europa gerade befinden können. Krankheiten, Verletzungen und unvorhergesehene Ereignisse, die nicht mit der Situation in der Ukraine zusammenhängen, sind im Allgemeinen durch eine Reiseversicherung abgedeckt.
Wichtige Hinweise
Weitere Einzelheiten finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen, aber im Allgemeinen sind die folgenden Bedingungen nicht durch die Reiseversicherung abgedeckt:
- Flugangst oder Meinungsänderung
Beispielsweise wird die Stornierung einer Reise nach Frankreich aufgrund der Krise in der Ukraine nicht von der Reiseversicherung abgedeckt. - Ereignisse, die direkt oder indirekt durch den Krieg verursacht wurden
Wie zum Beispiel Flugverbotszonen, die zur Annullierung von Flügen führen, diese werden nicht durch eine Reiseversicherung abgedeckt (können aber von Ihren Reiseanbieter:innen abgedeckt werden). - Wirtschaftssanktionen, die Ihre Reisepläne stören
Wird zum Beispiel Ihre Kreditkarte aufgrund von Beschränkungen im Zahlungsverkehr gesperrt (z.B. SWIFT), so ist das nicht durch eine Reiseversicherung abgedeckt. - Annullierte Flüge
Wenn Ihr Flug beispielsweise von Ihrem Reiseanbieter oder Reiseanbieterin storniert wird, sollte eine entsprechende Rückerstattung von der Fluggesellschaft, Reiseveranstalter:in oder dem Reiseanbieter:in erfolgen. - Reisewarnung
Bei Reisewarnungen des österreichischen Außenministeriums besteht ab Sicherheitsstufe 5 gemäß unserer Versicherungsbedingungen kein Versicherungsschutz (bestimmte Ereignisse können aber von Ihren Reiseanbieter:innen abgedeckt werden).
24h-Notfallzentrale
Fragen in Zusammenhang mit Reisen und der Krise in der Ukraine
Nein, Reiseunlust oder Angst sind kein Stornogrund und daher nicht vom Versicherungsschutz umfasst.
Die Details hierfür entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. MyTravel Storno Safe und MyTravel Complete Safe mit erweitertem Stornoschutz bieten Ihnen aber die Möglichkeit aus persönlichen, belegbaren Gründen zu stornieren.
Nein, eigentlich sollten bereits alle Reisenden aufgrund der Reisewarnung das Land verlassen haben.
Sind Sie noch im Land, so ist die Heimreise ist unverzüglich anzutreten (d.h. so schnell wie möglich). Eventuelle zusätzliche Kosten für die Rückreisekosten, Reiseabbruch- oder Stornokosten werden nicht erstattet.